Nicht ganz - wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann muß er den Lebensunterhalt nicht nachweisen, es kann jedoch geprüft werden, ob ihm nicht ein Leben in seinem Heimatland zuzumuten ist. Hat er die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch nicht, dann muß der Lebensunterhalt für seine Frau vor der Einreise sichergestellt sein (UND es kann geprüft werden, ob die Ehegemeinschaft nicht auch im Ausland möglich ist).