Antwort auf:
Ich werde inshallah im Juli 2011 meine Verlobte in Tunesien heiraten und wir möchten anschließend zusammen in Deutschland leben und studieren. Ich lese immer öfters von "zu wenig Einkommen für eine Familienzusammenführung". Als angehender Student werde ich wahrscheinlich zusätzlich zum BaFög nur einer 400,- Tätigkeit nachegehn können. Heisst das, dass meine Verlobte möglicherweise nich mit mir in Deutschland leben kann???

Da du auch die tunesische Staatsangehörigkeit hast - wie ich einem deiner früheren Beiträge entnehme - wird bei euch wohl die sogenannte Regelausnahme greifen. Euer Lebensunterhalt müsste also gesichert sein, ansonsten kann eine FZF verwehrt werden.

Antwort auf:
Ist es möglich, dass zum Besipiel meine Eltern eine Einladung an meine Verlobte senden und sie dadurch das 3-Monatsvisum bekommt und hierher kann. In dieser Zeit dann das FZV in Tunesien genehmigt wird?

Wenn ihr bereits verheiratet seid bzw. das FZF-Verfahren schon läuft, werdet ihr kein Touristenvisum bekommen.

Hat deine Zukünftige schon den erforderlichen Sprachtest absolviert?