Eine Niederlassungserlaubnis kann jederzeit beantragt werden, sofern alle Voraussetzungen vorliegen, auch wenn die AE z.B. noch 1 3/4 Jahre gültig ist.
Anders sieht es da bei einer Verlängerung der AE aus. Da aber ab 01.05. der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt wird, wird man auch hier Ausnahmen am Anfang machen.
LG Simla