Mieteinnahmen und Einnhamen oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit werden einzeln bzw. unterschiedlich steuerlich gehandhabt.
Zumindes hier in D gibt es dafür ja auchj 2 Anlagebögen vom Finanzamt.
Könnte mir vorstellen (keine GESICHERTE Auskunft), dass das in TN genau so ist.

LG


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg