bei der lohnsteuerabrechnung müsste dann aber sowieso ab jahresbeginn gerechnet werden. da es keine unterjährigen änderungen bei der steuerabrechnung gibt. es wird die korrekte lohnsteuer ja anhand der abrechnung ausgewiesen. die lohnsteuer, die wir monatzlich abgezogen bekommen, ist im grunde ja nur ne vorauszahlung....

als ich seinerzeit 04.2005 geheiratet habe und mein mann hier her kam, konnte ich die st-kl. von 1 auf 3 ab der einreise ändern lassen.

bei der abrechnung für 2005 habe ich aber die st-kl 3 auf das ganze jahr 2005 angerechnet bekommen. ist also n gutes sümmchen zurück gekommen.

zum thema lohnstkarte 2010 und 2011. die lohnstkarte 2010 ist erstmal auch für 2011 gültig bis das neue system überall eingeführt ist. ich denke also auch, dass man für änderungen 2011 der lohnstkl, die lohnsteuerkarte 2010 ändern lassen muss.

auf den jeweiligen bürgerämtern müsste man aber auch korrekte auskunft bekommen....