Original geschrieben von: Tammi
Ist es sicher, dass er einen unbefristeten AV bekommt, auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung bald abläuft? Kein Problem für den AG?



nein, das ist kein Problem, da unbefristste ARbeitsverträge i.d.R unproblematisch wieder gekündigt werden können.
Befristete Arbeitsverträge hingegen sind im Befristungslauf grundsätzlich unkündbar,es sei denn , es wäre ausdrücklich ewas anderes vereinbar.
Einfacher ist es für den AG also wenn er unbefristet einstellt.


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg