Ist es sicher, dass er einen unbefristeten AV bekommt, auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung bald abläuft? Kein Problem für den AG?

Wir sind im April 2011 3 Jahre verheiratet. Ist es sinnvoll schon gleich die D-Staatsbürgerschaft zu beantragen (hat B1 und Vollzeitarbeit, aber z. Z. nicht unbefristet) oder noch mal Aufenthaltsverländerung, da das vermulich schneller geht?

Wie lange vor Ablauf sollte man das beantragen?

Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe