1. Dein Mann kann einen unbefristeten AV bekommen, auch wenn seine Aufenthaltsgenehmigung befristet ist.

2. Ihr sollt daran denken, seine Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig zu verlängern und danach eine Kopie der entsprechenden Passseite dem Arbeitsgeber zur Verfügung zu stellen.

3. Mit der D.-Staatsangehörigkeit hat es direkt nichts zu tun. Den Antrag auf die Einbürgerung kann er frühestens 3Jahre nach der Heirat stellen. (Dazu müssen noch einige weitere Bedingungen, außer unbefristeten AV, erfüllt werden)