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Preisminderung bei Reisemängel #335361
11/09/2010 10:30
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Kennt sich da jemand aus?
Wir hatten Bettwanzen im Zimmer und andere Gäste haben gesagt, bei Bettwanzen gibt es wohl eine sehr Hohe Preisrückerstattung.
LG Simla

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #335367
11/09/2010 11:18
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s65Hallo Simla!

Habt Ihr Fotos gemacht?
Zeugen Adressen gesammelt?
Noch besser ist ein, von der örtlichen Reiseleitung unterschriebener Bericht.
Dann so schnell als möglich nach der Rückkunft ins Reisebüro.Ich glaube man hat nur 6 Wochen Zeit um einen Reisemangel Antrag zu stellen.
Ich hoffe ich habe etwas geholfen.
LG. Walter s52

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: walter] #335368
11/09/2010 11:26
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Wir haben Photos, ein Bericht eines Arztes, einen Bericht der Reiseleitung.

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #335370
11/09/2010 11:32
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s65
Na dann los ins Reisebüro!
Jeder tag zählt.
Der Veranstalter könnte auch sagen: So schlimm kann es nicht gewesen sein, die kommen ja erst 4-5 Wochen zur Reklamation.
Also los es geht heute auch noch.
LG Walter s52

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: walter] #335374
11/09/2010 12:08
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Hab übers Internet gebucht. Werde das dieses WE noch machen.
Bekomme wohl auf jeden Fall beide Koffer ersetzt.....die Frage ist, was noch?

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #335376
11/09/2010 13:14
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s65
Das war doch eine Pauschalreise?Oder???
Warum Koffer ersetzt??
sind die auch befallen?
Ich denke da kommt noch ne saftige Preisrückzahlung, zumindest Gutschrift.
Grüße Walter s52

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: walter] #335379
11/09/2010 13:22
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Ja Pauschalreise. Gebucht bei Opodo, Reiseunternehmen REWE gehört aber dann irgendwie zu ITS.

Angefangen hat es damit, dass wir "verstochen" waren.....dachten wir. Dann war aber der ganze Rücken von Mini übersät und meine rechte Seite. Die Reiseleiterin (lebt selbst Ü15 Jahre dort) meinte dann, Bettwanzen.
Haben dann ein neues Zimmer bekommen, das Antibiotikum vom Hotel direkt erstattet bekommen............die Kleider mit einem speziellen Pulver waschen lassen.......wobei Bettwanzen anscheinend in jede Ritze und Fuge gehen. Daher stehen jetzt die Koffer direkt in der Garage und die Klamotten werden hier wieder mit einem deutschen Spezielmittel gewaschen nachdem sie zuvor in der Gefriertruhe liegen mussten crazy .

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #335381
11/09/2010 14:04
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sarahk Offline
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...und da solltet Ihr auf Nr. Sicher gehen: ich habe gerade noch einen Fernsehbericht zu dem Thema gesehen (da waren Liegewagen der Bahn betroffen) - Bett-Wanzen können ein Jahr lang in Ritzen und Spalten versteckt bleiben, kommen so lange ohne Nahrung aus, bevor sie wieder auf "Nahrungssuche" gehen!

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: sarahk] #338162
01/11/2010 12:58
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Wie lange lassen sich die RV eigentlich Zeit für eine Reaktion?
Laut Frankfurter Tabelle ist bei Ungeziefer eine Erstattung von 10-50% möglich. Auch ne nette Spanne.
LG Simla

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #338979
15/11/2010 09:07
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Mary69 Offline
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Hallo Simla,
ein ähnliches Problem wie du hat meine Freundin auch mal in ihrem Hotel.
Sie hat auch sofort ihren Reiseveranstalter informiert. Leider musste sie über 2 Monate auf ihre Entschädigung warten.
Soweit mir bekannt ist, hat sie wohl 20% ihres Reisepreises wiederbekommen. Das wird aber bei jedem Reiseveranstalter anders sein.
Du solltest also etwas Geduld haben.

Gruß Mary

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #339192
18/11/2010 21:39
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Hallo Simla,

hier ein paar gute Infos:

http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Schadensersatz/sra.htm

In welcher Höhe kann Schadensersatz verlangt werden?



1. Zu ersetzende Schäden

Zu ersetzen sind alle Schäden, die dem Reisenden durch die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages entstanden sind (z.B. die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise bei berechtigter Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt). Vom Schadensersatz erfasst werden auch sog. Mangelfolgeschäden (z.B. Arztkosten, die durch eine schwere Lebensmittelvergiftung aufgrund verdorbener Hotelverpflegung verursacht wurden).

Wurde die Reise aus Gründen, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat, gar vereitelt (konnte also nicht angetreten werden) oder erheblich beeinträchtigt (z.B. keine Abhilfe bei erheblichen Mängeln der Unterkunft), kann der Reisende auch eine Entschädigung wegen der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit verlangen.

2. Höhe des Schadensersatzes

Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes hängt vom Umfang des Schadens im jeweiligen Einzelfall ab. Um Schadenersatzansprüche zu beziffern und gegen den Reiseveranstalter durchzusetzen, wird zumeist die Hilfe eines Rechtsanwaltes erforderlich sein.

3. Haftungsbeschränkungen der Reiseveranstalter

Die Reiseveranstalter dürfen ihre Haftung durch Vereinbarung mit dem Reisenden auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Das Gesetz lässt Haftungsbeschränkungen allerdings nicht unbegrenzt zu. Da die damit im Zusammenhang stehenden Fragen durchaus "knifflig" sein können, ist es ratsam, zur Klärung einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen.

http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Schadensersatz/sra.htm

Wann verjähren reiserechtliche Schadensersatzansprüche?

1. Schadensersatzansprüche müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Diese Monatsfrist gilt jedoch nur für Ansprüche aus dem Reisevertrag, also etwa bei mangelhafter Unterbringung und Verpflegung. Damit soll eine möglichst zeitnahe Feststellung der Mängel erleichtert werden. Wenn die Mängel erst nach dieser Frist reklamieren, können sie nicht mehr geltend gemacht werden.

Ausnahme: Schadensersatz bzw. auch Schmerzensgeld für durch Verschulden des Reiseveranstalters erlittene Erkrankungen bzw. Gesundheitsschäden können dagegen auch noch nach dieser Frist geltend gemacht werden.
Hinweis:
Wir haben für Sie unter der Rubrik 'Schriftsatzmuster' ein entsprechendes Muster abgelegt. Schauen Sie sich dazu auch die Checkliste "Nach der Reise" an.

2. Schadensersatzansprüche unterliegen zudem grundsätzlich einer sechsmonatigen Verjährungsfrist (ab 01. Januar 2002 verlängert sich diese Frist auf zwei Jahre), die ebenfalls mit der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung beginnt. Ist diese Frist verstrichen und beruft sich der Reiseveranstalter auf die Verjährung, können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht nicht mehr durchsetzen.
Etwas andere gilt nur dann, wenn Ihnen der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Reiseveranstalter den Mangel arglistig verschwiegen hat (z.B. bei erheblichen Gesundheitsgefahren).

Claudia

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #339647
06/12/2010 00:15
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LOE110119  Offline OP
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Also Dein kopierter Text ist ja ganz nett, die Realität ist jedoch etwas anders.
Inzwischen liegt das ganze beim Awalt und er verhandelt gerade, es geht um 50% Erstattung meines Reisepreises und 80% des Kindes (vom Anwalt gefordert).
LG Simla

Re: Preisminderung bei Reisemängel [Re: LOE110119] #339656
06/12/2010 12:10
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Alina 7ayati Offline

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Alina 7ayati  Offline

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Original geschrieben von: Simla
Also Dein kopierter Text ist ja ganz nett, die Realität ist jedoch etwas anders.
Inzwischen liegt das ganze beim Awalt und er verhandelt gerade, es geht um 50% Erstattung meines Reisepreises und 80% des Kindes (vom Anwalt gefordert).
LG Simla
s25
Hoffe ihr bekommt was wieder!

LG Alina


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Viva la Tunisie 14.01.2011
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