Die Rechtslage bestimmt, daß ein FCR oder RS (= Zollermäßigungen) von einem Tunesier nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn er seinen Aufenthalt im Ausland beendet, also seinen Hauptwohnsitz wieder in Tunesien nimmt und zuvor mindestens 2 Jahre lang legal seinen Hauptwohnsitz außerhalb Tunesiens hatte.

Das Fahrzeug kann in jedem Falle nur maximal 3 Jahre alt sein (Ausnahmen für Nicht-Personenwagen und bestimmte andere Fahrzeuge, bei Geländewagen sind es beispielsweise, soweit ich mich erinnere, 5 Jahre). Das Fahrzeug muß zudem innerhalb der letzten 180 Tage vor der Rückkehr nach Tunesien gekauft worden sein (falls in Tunesien gekauft, dann muß der Kauf in Devisen erfolgt sein).

Ein FCR hat einen Zollsatz von 25% (bis 2000ccm) bzw. 30%, der Wagen kann in Tunesien verkauft werden.
Ein RS ist zollfrei, doch es darf nur vom RS-Inhaber und dessen Ehefrau gefahren werden (nur und ausschließlich für die Eltern und Kinder des RS-Inhabers kann eine Ausnahme beim Zollamt beantragt werden).