Original geschrieben von: PeppermintPatty
Original geschrieben von: Zarzouna
Es stimmt das die Frau keine Jungfrau sein muss bei der Hochzeit. Es ist nur so, das der außereheliche Geschlechtsverkehr im islam verboten ist.


Dann muss man wohl zwischen vor- und außerehelichem GV unterscheiden...?!?!? grin

Alles Auslegungssache wink


Im Islam macht außer- oder vorehelicher Verkehr keinen Unterschied. Es gilt beides als Unzucht. Wobei das Strafmaß, gemäß Shariah, bei außerehlichem Geschlechtsverkehr höher wäre.

@dreamfighter: Das ist richtig. Das gilt für die Frau sowie für den Mann. Gleiches Recht/Pflicht.


Informationen über den Islam, besonders auch für Nicht-Muslime
http://www.einladungzumparadies.de

Salaf-as-Salih
http://www.diewahrheitimherzen.de/fa...in%20salaf.pdf