Es stimmt das die Frau keine Jungfrau sein muss bei der Hochzeit. Es ist nur so, das der außereheliche Geschlechtsverkehr im islam verboten ist.
Dann muss man wohl zwischen vor- und außerehelichem GV unterscheiden...?!?!?

Alles Auslegungssache
Im Islam macht außer- oder vorehelicher Verkehr keinen Unterschied. Es gilt beides als Unzucht. Wobei das Strafmaß, gemäß Shariah, bei außerehlichem Geschlechtsverkehr höher wäre.
@dreamfighter: Das ist richtig. Das gilt für die Frau sowie für den Mann. Gleiches Recht/Pflicht.