OT:

Original geschrieben von: Cheker
Dann frage mal Deinen Anwalt, ob er eine Verfügung erlassen lassen kann, dass der Mann sich Dir nicht nähern darf, weil er Dich bedroht...


Deise Verfügung finde ich persönlich immer irgendwie süß... was hilft sie? Außer daß man ihn anschließend, sollte etwas passiert sein und sollte man seiner habhaft werden und sollte man Zeugen haben, verknacken kann... Und wenn man seine/n Partner/-in gut genug kennt, funktioniert Bedrohung auch aus der Ferne!
Oder sehe ich das gar so falsch???

LG