weis Irgendwie nicht weiter habe mich jetzt Schon bei Standesamt und Meldebehörde erkundigt werde aber irgendwie nicht Schlau daraus.
Meine Eltern und ich würden gerne nächstes Jahr zusammen mit dem kleinen 2 Wochen nach Tunesien fahren, da ich aber von seinem Vater getrennt bin und weis das der kleine automatisch doppelstaatler ist und einen tn ausweis braucht und ich auch die Erlaubnis von ihm brauche wegen der ausreise ist das alles ein bisschen kompliziert. Da der kleine auch denn Nachname von seinem Vater trägt möchte ich denn nach der Scheidung ändern so das er einen Deutschen Nachname hat. So zu meiner frage:
Wie ist es dann mit der ein- und ausreise? Bekomme ich dann noch Schwierigkeiten?
Bin ratlos und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen
wenn ich ganz ehrlich bin, würde ich mir für die nächste Zeit ein anderes schönes Reiseziel aussuchen. Den ganzen Stress mit dem Ex etc., kann man so auch aus dem Weg gehen. Ich glaube der wäre nämlich vorprogrammiert, wenn er hört, dass ihr nach TN fliegt. Und bei der Ausreise kannst Du insofern Probleme bekommen, dass er sein Kind nicht ausreisen lässt. Noch ein weitaus gewichtigerer Grund nicht nach TN zu fliegen.
also nach einer Scheidung, wenn du deinen Mädchennamen wieder annimmst, da gibt es schon die Möglichkeit auch den Namen des Kindes zu ändern. Glaub aber, da braucht man das EInverständnis des Vaters zu, es sei denn es gibt gravierende Gründe...
Wenn der Kleine deinen Nachnamen trägt hast du keine Probleme mehr mit der Ein- und Ausreise.
Wenn er ja eh betont, dass es nicht mehr sein Sohn ist, dann solltest du vielleicht die Gelegenheit beim Schopfe packen... Dann müßte er die Namensänderung ja eigentlich befürworten
Nein er hat ihn in Tunesien nicht angemeldet, ja das stimmt einfach ist es nicht da mein ex einwilligen muss. aber denke das wird schon irgendwie klappen da er keinen kontakt zu dem kleinen will.
Lebe und denke nicht an morgen
Re: Einreise mit Kind
[Re: aaaaa]
#339001 15/11/201019:5615/11/201019:56
hallo aaaaa ich habe bei meiner Hochzeit meinen Mädchenname behalten, also gründe habe ich einige die eine Namensänderung befürworten aber ist bestimmt auch nicht billig so eine Namensänderung oder?. Da bin ich ja dann beruhigt das ich keine Probleme bekomme.
nur weil mama einen anderen nachnamen hat als das kind ist das kein grund weswegen dir die namensänderung des kindes genemigt wird. es bedarf dazu das einverständniss vom leiblichen vater.
oder ein anderer driftiger grund, jedoch wurde nicht aufgeführt welcher. nur, dass anderer name der mutter kein driftiger grund ist.
Hold fast to Dreams, for it Dreams die Life is a brocken winged Bird that can not fly
~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~ ~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
das mit der Einverständnis habe ich auch mit gestern vom Standesamt mitgeteilt bekommen.
Ich meine mit gründe er will sein Kind nicht sehen behauptet er habe kein Kind will keinen Kontakt mit dem kleinen. das mir auch das Jugendamt und der Kinderschutzbund bezeugen kann da er 3 Termine hatte und nie erschienen ist.wo es um denn umgang mit dem kleinen gegangen ist Und er sagt das der kleine ihm s..... egal ist und ich mir einen Vater suchen gehen soll und und und.
das mit der Einverständnis habe ich auch mit gestern vom Standesamt mitgeteilt bekommen.
Ich meine mit gründe er will sein Kind nicht sehen behauptet er habe kein Kind will keinen Kontakt mit dem kleinen. das mir auch das Jugendamt und der Kinderschutzbund bezeugen kann da er 3 Termine hatte und nie erschienen ist.wo es um denn umgang mit dem kleinen gegangen ist Und er sagt das der kleine ihm s..... egal ist und ich mir einen Vater suchen gehen soll und und und.
Lg
Naja, im Zweifelsfall wenn es hart auf hart kommt zählen solche Áussagen nicht. Vor allem nicht bei den Tun. Behörden...und in der zwischenzeit vielleicht lieber alle nach Malle...und vielleicht bei anderen musl. Reisezielen sich vom entspr. Konsulat verbindliche schriftliche Aussagen geben lassen, wie's bei denen aussieht! Zwecks Ausreise.