also nach einer Scheidung, wenn du deinen Mädchennamen wieder annimmst, da gibt es schon die Möglichkeit auch den Namen des Kindes zu ändern. Glaub aber, da braucht man das EInverständnis des Vaters zu, es sei denn es gibt gravierende Gründe...
Wenn der Kleine deinen Nachnamen trägt hast du keine Probleme mehr mit der Ein- und Ausreise.
Wenn er ja eh betont, dass es nicht mehr sein Sohn ist, dann solltest du vielleicht die Gelegenheit beim Schopfe packen... Dann müßte er die Namensänderung ja eigentlich befürworten

VG