Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: sunny_m
Verwundert das in einer Gesellschaft, in der es normal ist, wenn Lehrer Schüler züchtigen und niemand einschreitet, wenn ein Vater öffentlich seine Kinder vermöbelt?


Beides ist seit einigen Wochen in Tunesien gesetzlich verboten (Gewalt gegen Kinder, auch von Erziehungsberechtigten).


Nicht erst seit kurzem, denn dies untersagt die seit vielen Jahren die auch von Tunesien ratifizierte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

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ILO Konvention Nr. 10510): ratifiziert am 12.1.1959

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ILO Konvention Nr. 13811): ratifiziert am 19.10.1995 , Ausnahmeregel: Mindestalter 16 Jahre

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ILO Konvention Nr. 18212): ratifiziert am 28.2.2000

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UN-Kinderrechtskonvention13): ratifiziert am 30.1.1992

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UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte14): ratifiziert am 2.2.2003

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UN Zusatzprotokoll Kinderhandel15): ratifiziert am 13.10.2002

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Charta afrikanischer Länder zu Kinderrechten16): unterschrieben am 16.6.1995

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das Mindest- Arbeitsalter ist auf 16 Jahre festgesetzt, allerdings dürfen Kinder schon ab 13 Jahren leichte landwirtschaftliche und nicht-industrielle Arbeiten verrichten, sofern diese nicht ihre Gesundheit oder Schulbildung gefährdet

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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit ausüben17)


http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/welt/afrika/tunesien

Claudia