Deutsche: Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Ausländer: Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz
besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.
--> es besteht KEINE Pflicht diesen ständig mit sich zu führen! Kann halt unter Umständen bei einer Kontrolle etwas länger dauern

Hier ist es PFLICHT, sich ausweisen zu können!
stimmt also

aber das reicht eben auch wenn der RP/PA daheim in der Schublade liegt
