noch ein LINK:

Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen auch die Gebühren für das neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - kurz: Personalausweisgebührenverordnung - weicht von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind Änderungswünsche des Bundesrats im Bereich der Ermäßigungstatbestände, denen der Bundesinnenminister jetzt nachkommt. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.

weiter lesen unter s67 http://www.bmi.bund.de/cln_183/sid_84E6E....html?nn=294838


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer