Original geschrieben von: Hasina
Hallo,


leider habe ich noch eine Frage,da ich in Deutschland geheiratet habe und auch hier geschieden wurde,in Tunesien nur Gast bin(auch wenn ich dort wohne)welches Recht gilt dann für mich?Da man mir früher einmal gesagt hat das wenn ich in Tunesien Urlaub mache würde mir meine deutsche Scheidungsurkunde reichen.Wenn ich in Tunesien geheiratet hätte könnte ich es verstehn mit der Anerkennung.LG Hasina


1/ Internationale Privatrecht dann DE Recht am Ende TN Recht( Für Gäste in TN gilt auch so wie hier 90 Tage danach braucht man ein Visum ein Arbeit und eine Wohnung).

2/ In DE geschieden heisst das Familiengericht den International Privatrecht geprüft hat und wenn nicht auszusetzen dann kommt DE Recht in der Scheidung ist auch vermerkt nach Art. 17 EGBGB geprüft wurde.

Antwort auf:
Wenn ich in Tunesien geheiratet hätte könnte ich es verstehn mit der Anerkennung.LG Hasina


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Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer