Hallo,


leider habe ich noch eine Frage,da ich in Deutschland geheiratet habe und auch hier geschieden wurde,in Tunesien nur Gast bin(auch wenn ich dort wohne)welches Recht gilt dann für mich?Da man mir früher einmal gesagt hat das wenn ich in Tunesien Urlaub mache würde mir meine deutsche Scheidungsurkunde reichen.Wenn ich in Tunesien geheiratet hätte könnte ich es verstehn mit der Anerkennung.LG Hasina