Original geschrieben von: Hasina
Hallo an alle,

also ich habe mir jetzt eine Liste vom Auswärtigen Amt mit Adressen von deutschsprachigen Anwälten in Tunesien schicken lassen.Obwohl ich in Deutschland geheiratet habe und auch hier geschieden wurde muss ich wohl in Tunesien noch meine Scheidung anerkennen lassen obwohl ich das nicht ganz verstehe.Was ich gerne einmal wissen möchte ist wenn ich die Anerkennung nicht mache, welche Rechte hätte dann mein EX wenn ich in Tunesien lebe?Alles ganz schön durcheinander,also auch wenn ich dort wohne bleibe ich ja Deutsche und nach deutschen Recht bin ich geschieden!!Für Antworten dankbare Hasina


Jo, aber Du lebst in TUNESIEN und dort bist Du eben nicht geschieden.
Du mußt ja auch, obwohl Du Deutsche bist, für Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Tunesien bezahlen, selbst wenn derselbe Verstoß in Deutschland straffrei wäre. smile

Es gilt stets, daß, wenn man sich in einem Land aufhält, die dortigen Gesetze und Regelungen gültig sind, egal, ob man dort Staatsbürger ist, oder nicht - es sei denn, es gäbe dazu gesetzliche Ausnahmen oder Anweisungen, daß Verstöße nicht verfolgt werden sollen (z.B. nicht verheiratete europäische Paare in einem Hotelzimmer werden heutzutage nicht behelligt, früher war das auch in Tunesien noch anders).