Liebe Claudia,
ich habe ein erstes und ein zweites juristisches Staatsexamen.
Ich erlaube mir zu behaupten, dass ich den Unterschied zwischen Rechtsbeistand (das sind in Deutschland die, die durchs Examen gerasselt sind, auch beim 3. und letzten Versuch)und Rechtsanwalt kenne.
Aber Du hast Recht, offensichtlich reden wir aneinander vorbei.
Meine Antwort bezog sich auf Galega.
Da wir echt aneinander vorbei sprachen, dir ging es eher um die Sprache und mir um dieses eine Beispiel und da gibts wohl nicht viele.
Claudia