Original geschrieben von: marini
Ich begreifs auch nicht, ebenso nicht,wieso es nicht gut sein soll, einen deutschSPRACHIGEN (nicht Deuschen) RA zu haben...

Uund ich bleib dabei: ich hab zwar Business-Englisch,aber in Angelegenheiten, die vor Gericht gehen,würde mich nur jemand vertreten dürfen bei dem es keine Kommunikationsschwierigkeiten gibt.


Am Ende muss es jeder selbst entscheiden, wer perfektes Englisch spricht, wird sich sicher mit einem Anwalt der Englisch spricht verständigen können.

Vor Gericht ist die Anwesenheit eines Dolmetscher Pflicht.
Da die Sprache dort arabisch ist und der Anwalt welche zwar Deutsch spricht, dis nicht übernehmen darf.

Claudia