http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Zollvorschriften/Zollvorschriften.htmlhttp://www.tunis.diplo.de/__Zentrale_20Komponenten/__Teaserlinklisten/de/Aktuell/download__bargeld,property=Daten.pdf
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tunesien/TunesienSicherheit.html#t5Ich würde zur eigenen "Sicherheit" / Nachweis allein das schon anmelden!
LG Simla