Gefunden bei asslema.com.
Hab leider im Moment nicht die Zeit, dass gegenzurecherchieren, deshalb nur mal als Copy & Paste:

Ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien erlaubt den mit Ausländern verheirateten tunesischen Frauen, ihren Kindern die tunesische Staatsangehörigkeit ohne Zustimmung des Ehemannes zu übertragen.
Das von Ministerrat am 8. September geprüfte neue Staatsbürgerschaftsgesetz soll die im Jahre 1993 und 2002 unternommenen Änderungen in dem Gesetz der Staatsbürgerschaft in Tunesien, beziehungsweise der Anspruch der tunesischen Ehefrau, ihre Nationalität ihren Kindern aus Mischehe zu geben, vervollständigen.


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Der ganze Artikel:
http://www.asslema.com/forum/neuigkeiten...z-tunesien.html