Aktuell in der CH bei Besucher-/Heiratsvisum:
Mit Unterzeichnung dieser Garantieerklärung verpflichtet sich der Garant/die Garantin,
im Sinn einer unwiderruflichen Schuldanerkennung bis zu einem Betrag von 30 000
Franken sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich Unfall
und Krankheit, sowie die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den
Aufenthalt der Ausländerin oder des Ausländers entstehen.
dies sind die momentanen Bedingungen. eine Reiseversicherung mit einer Deckung von neu Fr. 50'000.-- ist obligatorisch, Kosten ca. 5 - 600.00 Fr. im schlimmsten Falle haftet man/frau mit Fr. 30'000.-- für Zwangsrückführung und weitere Kosten.
Neu seit Dezember 2005 in Anlehnung an Schengen:
Neu gilt die Verpflichtungserklärung während 12 Monaten nach der Einreise und die während dieser
Zeit entstandenen ungedeckten Kosten können in Anlehnung an die zivilrechtlichen
Verjährungsregeln noch während fünf Jahren geltend gemacht werden.
Artikel 9
Last edited by katja_w; 04/10/2010 22:39.