Original geschrieben von: Tinetine
ne so ist das nicht ganz richtig wir waren 2 jahre verheiratet und das 3 jahr ist das Trennungsjahr ; allerdings ergeht aus dieser ehe ein kind aber ich fechte gerade die vaterschaft an : letztes jahr hat er sich ein halbes jahr in tn aufgehalten ist aber dann zuruck gekommen

Ein DNA-Beweis mit dem tatsächlichen Vater und das ganze geht relativ schnell.

Also wenn das Trennungsjahr genau 1 Jahr nach der 2-jährigen Lebensgemeinschaft erst begonnen hat (und keinen Tag früher), dann muss er trotzdem seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten für eine NE. Hat es vorher begonnen sieht es schlecht aus mit einer AE.
Solange es sich gesetzlich um "sein Kind" handelt, bleibt er sowieso hier.

Wenn er länger als 6 Monate am Stück sich im Ausland aufgehalten hat ist sein Aufenthalt erloschen.

Liegt an Dir das anzuzeigen.
LG Simla