Ich finde wie immer nicht den passenden Thread frown

Die beglaubigte schriftliche Ausreiseerlaubnis des Vaters darf nicht älter als 3 Monate sein.

Das Gesetz hat sich geändert. Kinder ab 16 Jahren dürfen nun direkt den Vater um diese Erlaubnis bitten. Bei Kindern unter 16 Jahren muss dies weiterhin die Mutter beim Vater erbitten.
(sorry, über den Inhalt dieser tollen hervorrangenden Gesetzesänderung kann ich nur kopfklatschen)
LG Simla