Hallo Batall_DJE !
Also Dein Beitrag ist etwas wiedersprüchlich. Wenn die Ärztin nur Privatpatienten behandelt, also Ihre Kassenzulassung (so ist die Bezeichnung, wenn man Versicherte von gesetzlichen KK behandelt)zurückgegeben hat, dann behandelt sie Privatpatienten. Patienten der GKV können auch zu ihr gehen, müssen aber die Rechnung direkt bezahlen. Ob sie dann von ihren KK etwas zurück bekommen ist deren Problem.
Wenn sie "gut" ist, wie Du schreibst, und sich dadurch einen Namen im Teretorium macht, dann kann sie eventuell gut davon leben und hat nicht das Problem mit den vielen Vorschriften der GKV. Aber auch bei den Privatversicherten gibt es bestimmte Regeln ect. - dies würde hier aber zu weit führen.
Jeder Arzt oder Zahnarzt in D. kann eine "Privatpraxis" eröffnen. Notfall Patienten muß man aber immer !!!! versorgen!
Was diesen Arzt vom Video betrifft, so wird er wohl ernsthaft Probleme mit seine Kassenärztlichen Vereinigung bekommen!
Da er eine Kassenzulassung hat, muß er alle Kassenpatienten behandeln. Er muß auch einen "Dolmetscher" akzeptieren ect.
Natürlich gibt es einige Untersuchungen, die er machen muß. Sollte die muslimische Patientin z.B. eine Untersuchung der Ohren oder der Kopfhaut, z.B. bei einer Hautkrankheit, verwehren, dann kann er die Verantwortung ablehnen, die Patientin an eine Kollegin überweisen und sich dies aber unterschreiben lassen.
Es ist unmöglich wie dieser Arzt sich verhält, aber es ist schon manchmal nicht so einfach.
Ich habe auch türkische Patienten, wo der Mann, Sohn oder die Tochter mitkommen und "dolmetschen" ist natürlich immer zeitaufwendiger und manchmal auch schwierig, wenn man bestimmet Dinge erklären muß!
Übrigens im Ramadam kommen meine muslimische Patienetn nicht in die Praxis, da sie Angst haben, dass sie Wasser verschlucken.
Wie machen dass eigentlich meine Kollegen in den islamischen Ländern - nur am Abend behandln..... aber da wollen doch alle Fastenbrechen....oder machen sie Urlaub?
Entschuldigung ist etwas länger geworden!
LG norbi