Vor 3 Jahren in den Pfingsferien hatte ich auch den damals 15-jährigen Kumpel meines Sohnes in den Djerbaurlaub (Pauschalreise) mitgenommen.

Diese Bescheinigung musste ich bei der Ausreise aus Deutschland bei der Bundespolizei vorlegen( Incl Passkopie des Erziehungsberechtigten) und bei der Ausreise aus TN wurde ich auch der Bescheinigung gefragt! Wobei die Bundespolizei hier in München viel strenger geprüft hat.

Allerdings hab ich dieses Formblatt nur vom Vater des Jungen ausfüllen lassen und anschließend bei einer Behörde (in diesem Fall bei meiner Dienststelle, bin Beamtin) beglaubigen lassen.
Das Überbeglaubigen beim tunesischen Konsulat habe ich mir gespart.

Ich kann mir allerdings denken, dass die Aus-/Einreise der Enkelkinder mit den Großeltern anders gesehen wird, als die eines "fremden" Kindes.

Last edited by Dilan*; 19/08/2010 13:07.

Dilan

Niemand ist sicher vor Gedanken;
Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun!
(Marguerite Duras)