Original geschrieben von: Alina 7ayati
Original geschrieben von: anchadia
Hallo Nizar,wahrscheinlich brauchst Du Dir nicht so große Sorgen zu machen...
die strengen Regeln existieren eigentlich nur für Nicht-Deutsche hier - sie betreffen Dich nicht, da DU einen dt. Pass hast! Du hast einen Anspruch auf FZF!
Nicht so ein "Ausländer", also jemand ohne die dt. Staatsangehörigkeit mit irgend einer Aufenthaltsberechtigung.


So kenne ich es auch...Die FZF wird zum Deutschen Ehepartner gemacht, da hat die tunesische Staatsangehörigkeit nichts mit zu tun...Würde mich wundern, wenn sich das geändert haben sollte...

LG Alina


Sicher hat die damit zu tun - es wird aber im Einzelfall geprüft, inwieweit diese Person auch die Sprache spricht, dort eine Arbeitsstelle finden kann und ob dort soziale Bindungen (oder Wahrscheinlichkeiten) bestehen.

Für einen seit der Geburt in Deutschland lebenden Ausländer, der nur deutsch spricht und so gut wie niemals sein Heimatland besucht hat, wird dies alles z.B. nicht zutreffen.

Gerade das ist ja das Haupt-Einfallstor für den "Zuzug ins Sozialsystem", und diese kommt keineswegs selten vor: Ausländer erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit und heiratet Ehepartner aus dem früheren Heimatland, der niedrig qualifiziert ist, holt ihn dann per FZF nach Deutschland, wo er dann von Sozialhilfe lebt (oder beide).
Aus diesem Grunde wurde sowohl die Zusatzprüfung eingeführt, als auch die Regelung, daß eine FZF zu einem Ausländer in Deutschland (der noch nicht naturalisiert ist) nur dann möglich ist, wenn der über Wohnung und Einkommen verfügt.