Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla
Antwort auf:
Die DEUTSCHE Botschaft kann mir in SYRIEN gar nichts vorschreiben. smile Was sie jedoch tun kann, ist, mich darüber zu informieren, daß ich wegen der Gesetzlage in Syrien konvertieren muß, wenn ich eine Muslimin heiraten möchte.


Man erhält aber die Papiere nicht zur Eheschließung wenn es der Mann nicht möchte. Dann halt auch keine Eheschließung.

Also schaut auch die Deutsche Botschaft sehr genau, auf diesen Punkt. Auch wenn das Gesetz nicht von Deutschland gemacht wurde, so ist es ja bei vielen Regeln, welche Länderübergreifend gelten.

Claudia


Nun, die deutsche Botschaft überprüft eben in voreilendem Gehorsam oder Servicedenken, ob alle Unterlagen, die das tunesische Standesamt verlangt, vorliegen. Ich schreibe hier bewußt "voreilendes Gehorsam oder Servicedenken", weil es im tunesischen Recht KEINEN PASSUS gibt, der die Konvertierung vorschreibt (im Gegenteil, die Verfassung trifft die Aussage, daß Männer und Frauen gleich sind) - es handelt sich hier vielmehr um einen (nur die tunesische Verwaltung bindenden) Erlaß des Innenministers, der die Standesämter anweist, keine Ehe zwischen Nicht Muslims und Mulimas in die Register einzutragen.
Was die deutsche Botschaft also tut, ist es, diese Unterlage anzufordern, weil sie in der Realität benötigt wird - sie erfüllt damit aber NICHT eine gesetzliche Anforderung des Landes Tunesien, weil es die nämlich nicht gibt.