Original geschrieben von: sharaz99
Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla
wobei es auch bei der Deutschen Botschaft vorgeschrieben ist, wenn ein Nichtmuslime eine Muslimin heiratet, zuvor zum Islam konvertieren muss.


Die DEUTSCHE Botschaft kann mir in SYRIEN gar nichts vorschreiben. smile Was sie jedoch tun kann, ist, mich darüber zu informieren, daß ich wegen der Gesetzlage in Syrien konvertieren muß, wenn ich eine Muslimin heiraten möchte.



Stimmt Frogger, keine Botschaft und kein Mensch der Welt kann dir in diesem Fall vorschreiben zu konvertieren. Das einzige Argument wäre die musl. Familie aber egal in welchem Land der Erde die wohnt. Damit will ich sagen, dass eben die musl. Gesellschaft auf das Paar Druck ausüben könnte bzw. auf die musl. Frau oder auch die Zustimmung zur Hochzeit verweigern könnte. Ciao sharaz s52


Leider gehört es aber zu den Unterlagen welche man bei der Deutschen Botschaft abgeben muss. Wenn man es nicht hat, sind die Unterlagen nicht vollständnig.

Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der
nichtmuslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist.
Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/pdf__eheschliessung,property=Daten.pdf

Claudia