Hallo Nizar,
da Du beide Staatsangehörigkeiten besitzt, ist doch alles richtig auf dem Amt gelaufen!
Hier mal kurz die Regelausnahme, unter die Du fallen KANNST:
Ausnahme von der Regel = RegelausnahmeBei nicht gesichertem Lebensunterhalt kann der Nachzug aber versagt werden, wenn eine besondere Situation vorliegt: ein sog. „Regelausnahmefall“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es den Ehepartnern zumutbar ist, die Ehe im Ausland zu führen, insbes. also im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.
Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.
Sind diese Anhaltspunkte gegeben, müsste die Ausländerbehörde genauere Prüfungen durchführen.
Diese Prüfungen können dann z.B. beinhalten:
- Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland
- Einkunftsmöglichkeiten im Ausland
- Verfolgungsgefahr im Ausland (insbes. bei ehemaligen Asylberechtigten)
- sonstige Unzumutbarkeit der Lebensführung im Ausland (z.B. bei Spätaussiedlern und jüdischen Immigranten)
- etc.
(quelle:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme )
Wohnraum:12qm pro Erwachsener, 10qm pro Kind.
Die Sicherung des Lebensunterhalts sollte, meiner Meinung nach, auf jeden Fall gesichert sein. 1000 Euro für 2 Personen ist knapp!
LG Simla