Das wird wohl auch regionsabhängig sein (hier betrifft es Behörde Djerba).
Nein - die Regel ist, daß das Geld in Tunesien auf einem Konto nachgewiesen werden muß. Es kann aber natürlich versucht werden, eine offizielle Bankgarantiebestätigung (eventuell unter Beteiligung einer Korrespondenzbank mit tunesischer Niderlassung) vorzulegen und wird die akzeptiert, ist es auch gut.
Mit einer solchen Bestätigung garantiert die ausstellende Bank, daß die geforderten Beträge zur Verfügung stehen bzw. die regelmäßigen Zahlungen eingehen. Nichts anderes tut übrigens die tunesische Bank, wenn sie bestätigt, daß regelmäßige Zahlungen in einer bestimmten Höhe von außerhalb eingehen.