Original geschrieben von: Frogger
Sie meint die Freistellung von der Erfordernis zum Ehefähigkeitszeugnis.

Dann muß derjenige aber schon kräftig verdienen, wenn das die Kosten so sehr steigert, denn es ist nur das Einkommen des Antragstellers maßgeblich, also nicht das des deutschen Partners.

Doch wie dem auch sei, in diesem Falle ist natürlich die Eheschließung in Deutschland teurer als in Tunesien.


Wenn man in Tunesien Selbstständnig ist und ein eigenes Unternehmen führt, werden bei diesem Punkt eben andere Einnahmen gerechnet.

Claudia