Der OLG Bescheid ist Einkommensabhänging.
Bei uns sind diese Kosten auch alle viel höher.
Und in zwei Fällen haben wir mit dem Zusatz: "Wegen Auslandsbeteiligung" das doppelte zahlen müssen, als ein Deutsch-Deutsches Paar.
Dies hängt an den Beschlüssen der Kommunen bei uns.

Claudia