Hallo,
das habe ich dazu gefunden:
...· Das Fasten wird durch geschlechtlichen Beischlaf am
hellen Tage ungültig, selbst wenn man dabei keinen Orgasmus bekommt. Sexueller Beischlaf aus Vergeßlichkeit macht das Fasten nicht ungültig; Nächtlicher Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt nicht das Fasten, selbst wenn man sich nach der Morgendämmerung oder nach dem Sonnenuntergang wäscht. Ein Orgasmus, der durch das Sehen von Bildern nackter Frauen hervorgerufen wurde, macht das Fasten nicht ungültig, jedoch ist diese Handlung verboten....
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