Ich habe die Unterlagen vom Übersetzer angefertigt bekommen. Sprich das Urteil mit Rechtsbeschluss übersetzen lassen und noch zusätzlich hat er mit ein schreiben fertig gemacht, wo meine Frau die hier in Deutschland lebt nicht von Tunesien aus angeschrieben werden muss.
Diesen Zettel musste sie vor dem tunesischen Konsulat unterschreiben lassen. Den Zettel habe ich dann unterschrieben wieder bekommen den mein Übersetzer fertig gemacht hat.
Die Unterlagen wurden dann per Post nach Tunesien geschickt und werden dem Anwalt übergeben. Eine Vollmacht braucht man in Tunesien nicht das zu info.
Ich muss jetzt ca. 3 Monate auf einen Termin warten wo ich alleine erscheinen kann und vor dem Richter einfach sagen muss das ich nicht mehr zusammen leben möchte.