2002 nannte sich das Visum bei uns "Visum zum Zweck der Eheschliessung" dieses wurde damals nur mit einme festgelegten Termin auf dem Standesamt erteilt.
Als es um die Beantragung der AE ging wurde uns im Bürgerbüro gesagt, dass wir eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, da das Visum zum Zweck der Eheschliessung bereits eine Art Aufenthaltserlaubnis war.
Ist das jetzt so anders?