......der Antrag (ob bereits in TN geheiratet oder Heirat in D) ist der gleiche!
Völlig korrekt, dadurch entsteht ja gerade die Verwirrung <g>.
Ein nationales Eheschliessungsvisum und ein Besuchsschengenvisum ist was absolut anderes, mit ganz anderen rechtlich Folgen!!!!
Für den Durchschnittsbesucher ist es in der Praxis, mit den genannten Einschränkungen, das gleiche. Für den Verpflichtungsgeber könne sich interessante abweichende Folgen ergeben und beim Besucher beim Verlassen von Deutschland und der Einreise in ein anderes Land ebenfalls - doch, wie gesagt, für den Durchnittsbesucher ist es praktisch das gleiche.
(Frogger.......der "normalsterbliche" User blickt hier eh nimmer durch

)
Den Eindruck habe ich auch bekommen.
