<seufz> Ich versuche es noch einmal:

"Das Heiratsvisum" ist KEIN FZF-Visum weil dies NUR für Personen ausgestellt wird, die bereits Familienmitglieder SIND. Will man erst heiraten, dann besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Familienverhältnis, also kann es keinen Familiennachzug geben.

Im Text des Visums zu einem Heiratsvisum im Paß steht dieser Visumszweck: "Heirat mit ANSCHLIESSENDEM Familiennachzug".
Hierdurch wird ausgedrückt, daß man mit diesem Visum zunächst heiraten will und daran anschließend sofort ein Familiennachzug ausgeführt wird. Mit dem Erwerb des Aufenthaltstitels "Aufenthaltserlaubnis" erlischt das Visum (ebenso wie ein FzF-Visum). Mit der Heirat erlischt die Verpflichtunsgerklärung, weil kraft Gesetzes dann ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Ehegatten besteht (das ist wichtig, falls die VE von einem Dritten gemacht wurde). Gleichzeitig entsteht eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland, die Krankenversicherung, die vor der Einreise abgeschlossen wurde, bleibt aber zusätzlich gültig, bis sie abläuft. Ab dem Tag der Heirat muß der Ausländer daher entweder in der Familienversicherung des Ehegatten oder in einer privaten Versicherung aufgenommen werden.

Findet die Heirat jedoch NICHT statt, dann gibt es natürlich auch keinen Familiennachzug und beide Zwecke des Visums werden nicht erfüllt. In DIESEM Falle gilt das Visum trotzdem als ein nationales Touristenvisum weiter, bis es abläuft (3 Monate, mit Verlängerung maximal 6 Monate), der nicht-heiratende Visumsinhaber muß das Land also nicht sofort verlassen, wenn er nicht heiraten will (ob er dann sobald noch einmal ein Heiratsvisum bekommt, steht auf einem anderen Blatt).

Da dieses Visum also sozusagen eine Kombination von FzF- und Touristenvisum ist, müssen für die Erteilung auch BEIDE Voraussetzuungen erfüllt sein, sowohl der Sprachnachweis (den ein Touristenvisum nicht benötigt), als auch die Verpflichtungserklärung und Wohnraumprüfung (die ein FzF-Visum beide nicht benötigt).

Ich hoffe, damit den Charakter des "Heiratsvisums" klarer gemacht zu haben.