Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat.
Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.
Wer zum Beispiel nach der Einreise nicht heiraten will, dem entstehen daraus keinerlei Nachteile, sondern er wird behandelt, als ob das Visum ein Touristenvisum wäre. Die Person mit diesem Visum ist also weder verpflichtet, noch besonders berechtigt, eine Ehe einzugehen (eine Heirat ist nämlich mit jeder Art von Aufenthaltstitel, auch z.B. mit einem Touristenvisum, möglich).
Lieber Frogger,
ich weiß ja nicht welche Erfahrungen Du gemacht hast, aber tatsächlich ist der Antrag sowohl nach Eheschließung in Tunesien als auch zum Zwecke der Heirat der Gleiche.
Der Antrag für ein Schengenvisum ist ein ganz anderer.
Mit einem Tourivisum heiraten? Man kann es versuchen, allerdings denke ich nicht, dass der ausländische Ehepartner gleich dableiben kann. Am Ende des Visums ausreisen und erneut den Antrag auf FzF stellen im Heimatland ist dann angesagt.
Ein gravierender Unterschied ist ja zum Beispiel, dass man für ein Tourivisum keinen Deutschtest benötig für das "Heiratsvisum" sehr wohl.
LG
sunny