Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: Simla

die Botschaft erteilt ausschliesslich Visa und keine Aufenthaltserlaubnis!!


Habe ich etwas anderes behauptet? smile

Original geschrieben von: Frogger
Es handelt sich NICHT um einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung, sondern um den Antrag auf ein VISUM für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Heirat.
Beides sind zwar AufenthaltsTITEL, doch das eine ist ein Visum, das andere eine Aufenthaltserlaubnis, so etwa wie Birnen und Äpfel, die beide Früchte sind und ähnlich aussehen, aber dennoch unterschiedliche Dinge sind.

......der Antrag (ob bereits in TN geheiratet oder Heirat in D) ist der gleiche!


Original geschrieben von: Simla

NOOOOOOOO. Es wird kein Schengenvisa erteilt, sondern ein nationales Visa.

Original geschrieben von: Frogger

Dieses nationale Visum ist dasselbe wie ein Schengen-Visum bis auf die Einschränkungen, daß man damit nur einmalig und nur nach Deutschland einreisen kann - mit anderen Worten: ein Touristenvisum nur für Deutschland; ich habe niemals gesagt, es wäre ein Schengen-Visum. smile


????? hallo....wo bitte ist es denn überhaupt das gleiche? Weil beides eine klebende Unterseite hat??????
Ein nationales Eheschliessungsvisum und ein Besuchsschengenvisum ist was absolut anderes, mit ganz anderen rechtlich Folgen!!!!

(Frogger.......der "normalsterbliche" User blickt hier eh nimmer durch wink )