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da liegst du falsch, oder hast dich verschrieben... für FZF NACH Heirat füllt man ja auch Antrag auf AE aus, und das kostet definititv nur 2 Dinar an (Visa-)Gebühren.
(Was das von dir Erst-genannte wäre)
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Es gibt die Familienzusammenführung nach Heirat im Ausland und die Familienzusammenführung nach Heirat in Deutschland. Hier wurde vom zweiten Fall geschrieben [b](Visum für die Heirat IN Deutschland verbunden mit einer sofort anschließenden Familienzusammenführung IN Deutschland).Dieses Visum ist zunächst einmal ein Touristenvisum für Deutschland (denn es VERPLFICHTET ja NICHT zur Heirat), erst in Verbindung mit einer Heirat berechtigt es, ohne Ausreise sofort anschließend einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Doch - davon ganz unabhängig, auf dem Merkblatt der Botschaft zu allen Arten von Langzeitvisa:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__FZF-deutsch,property=Daten.pdf
zu denen namentlich die Visa zur Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführung gehören, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 Euro angegeben (letzter Satz auf dem Merkblatt).
Hallo frogger,
mir könnte es egal sein, mich betrifft es nicht, aber ich finde mit den Wortklaubereien verwirrst du mehr als dass du hilfst

Bzgl FZF nach Heirat im Ausland sowie FZF zum Kind ist dieses Merkblatt aber dann definitiv falsch!