ergo, wenn ich den pass (bzw. kopie meines passes) nicht rausrücke, dann gibt es keinen tunesischen pass für mein kind? somit auch keine "befreiung einer aufenthaltserlaubnis"
......was mir noch einfällt......der Vater/Ehemann selbst ist ja eigentlich bereits beim Konsulat gemeldet und hat dafür eigentlich ja schon alles bereits vorgelegt (Heiratsurkunde etc.).............kommt beim Konsulat alles brav in die Akte. LG Simla