Original geschrieben von: dreamfighter

ergo, wenn ich den pass (bzw. kopie meines passes) nicht rausrücke, dann gibt es keinen tunesischen pass für mein kind? smile
somit auch keine "befreiung einer aufenthaltserlaubnis"

......was mir noch einfällt......der Vater/Ehemann selbst ist ja eigentlich bereits beim Konsulat gemeldet und hat dafür eigentlich ja schon alles bereits vorgelegt (Heiratsurkunde etc.).............kommt beim Konsulat alles brav in die Akte.
LG Simla