Für die Legalisation werden von der Botschaft Gebühren und Auslagen nach dem Auslandskostengesetz erhoben. Die Gebühr beträgt z.Zt. EUR 20,- bis EUR 80,- (abhängig vom Gegenstand der Urkunde), zu zahlen jeweils in tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich. Gebührenbeispiele: (Personenstandsurkunden wie z.B. die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde einer standesamtlichen Trauung je 20,- € ), Heiratsurkunden bei Trauung vor dem Notar 40,- €, Ledigkeitsbescheinigungen 40,- € , Wohnsitzbescheinigungen 40,- €, Gerichtsurteile 40,- €. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Passkopie (übliche Unterlage für die Eheschließung) liegt bei 10,- €.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Konsularischer__Service/seite__legalisation.html