Hallo Yuliya,
auch die Verlängerung der AE ist vom deutschen Ehegatten abhängig. Eigenständige NE erst nach 5 Jahren AE.
"Eine Pause" ist ja nicht unbedingt "normal". Mir persönlich ist das egal 

 ......aber die Frage war ja.....und daher auch die Antwort 

Laut Meldegesetz muss man sich sogar ummelden bzw. anmelden (Nebenwohnsitz).
Man kann natürlich auch so tun als ob.........
LG Simla