Original geschrieben von: Yuliya

Du verschuldest dich ja nicht mit wirklicher Falschaussage.

confused wenn man unterschreibt, dass man gemeinsam in einem Haushalt lebt und die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin fortbesteht - dies aber nicht der Fall ist.......also aus Spass werden diese Formulare nicht gemacht.
Er erhält die NE aufgrund der Ehe, denn nach eingenständigem Aufenthaltsrecht geht das erst nach 5 Jahren AE.
LG Simla