Original geschrieben von: Pina
Bei uns kann von 1 bis 90 Tage angegeben werden, aber natürlich ist es sinnvoll, wenn es Urlaubsschein-deckend ist ;-)

Hallo Pina,
wird einem in der Schweiz keine mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellt?
Gibt genug die in D 90 Tage beantragen - fatales Eigentor.
LG Simla