2002 musste man den Termin in Frankfurt (in schriftlicher Form vom Standesamt) mitteilen, sonst hätte es kein Visum zum Zweck der Eheschliessung gegeben.
Das Visum war ein Familizenzusammenführungsvisum zum Zweck der Eheschliessung und war insgesamt 3 Monate gültig und hatte den Status einer Art Aufenthaltserlaubnis ( ohne Arbeitserlaubnis.
Im Anschluss musste dann nur noch eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Aber das war damals schon in verschiedenen Orten ganz verschieden und anders........